La elektronische Rechnungsstellung wird allmählich zu einem wesentlichen Standard in der französischen Wirtschaftslandschaft. Mit der vom Staat angekündigten Reform werden alle in Frankreich ansässigen Unternehmen in den kommenden Jahren diese Rechnungsmethode anwenden müssen. In diesem Artikel wird eine Bestandsaufnahme dieser Verpflichtung, ihres Zeitplans für ihre Umsetzung, ihrer Auswirkungen und der Herausforderungen für Unternehmen vorgenommen.
La elektronische Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) stellt eine tiefgreifende Veränderung der Geschäftspraktiken dar. Die Zeiten der per Post verschickten Rechnungen in Papierform sind vorbei: Die Dematerialisierung von Rechnungen wird zur Norm, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Reform verfolgt ein zweifaches Ziel: die Modernisierung der französischen Wirtschaft und die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.
Schätzungen der Steuerverwaltung zufolge würde diese Reform es ermöglichen, jedes Jahr bis zu 4,5 Milliarden Euro an nicht eingezogener Mehrwertsteuer zurückzufordern. Gleichzeitig sollte sie zu erheblichen Einsparungen führen für Vorhaben durch die Vereinfachung ihrer Verwaltungsprozesse.
Ursprünglich für 2023 geplant, wurde die elektronische Rechnungspflicht erheblich verschoben. Der neue Kalender, der durch das Finanzgesetz eingeführt wurde, sieht nun die folgenden Fristen vor:
Diese Verzögerung gibt den Unternehmen wertvolle Zeit zur Vorbereitung, sollte aber nicht zu einer Lockerung der Anpassungsbemühungen führen.
Das französische System von elektronische Rechnungsstellung basiert auf zwei sich ergänzenden Säulen:
Dies ist die Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form für alle inländischen B2B-Transaktionen (zwischen Unternehmen) auszustellen und zu empfangen. Dieses System ermöglicht die Übermittlung von Rechnungen über eine Dematerialisierungspartnerplattform (PPD) oder direkt über das öffentliche Abrechnungsportal (PPF).
Diese zusätzliche Verpflichtung betrifft die Übermittlung anSteuerverwaltung bestimmter Transaktionsdaten, die nicht der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung unterliegen:
Diese Reform betrifft alle Vorhaben in Frankreich ansässig, mehrwertsteuerpflichtig oder nicht, von Kleinstunternehmen bis hin zu großen internationalen Konzernen. Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens gibt es jedoch einige Nuancen.
Von der Verpflichtung betroffen sind:
In einigen Sonderfällen, insbesondere Unternehmen, die von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, werden Teilbefreiungen gewährt, für die die Pflicht zur Ausstellung, nicht aber die Verpflichtung zur Entgegennahme gilt.
Um diese neue Anforderung zu erfüllen, werden Unternehmen mehrere Optionen zur Auswahl haben:
Das Format der elektronischen Rechnungen muss bestimmten Standards entsprechen, die mit den Anforderungen der Steuerverwaltung vereinbar sind. Strukturierte Formate wie XML oder das gemischte PDF-Format mit strukturierten Daten werden bevorzugt.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung hat diese Reform zahlreiche Vorteile für Unternehmen:
Laut einer Studie von France Num würde der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung eine durchschnittliche Einsparung von 10 Euro pro Person ermöglichen Rechnung behandelt.
Trotz der Verzögerung bis 2026 haben Unternehmen großes Interesse daran, diesen Wandel zu antizipieren:
Das Gesetz sieht Sanktionen für den Fall vor, dass diese Verpflichtung nicht eingehalten wird. Pro nicht konformer Rechnung kann eine Geldbuße von 15 Euro verhängt werden, wobei die Obergrenze bei 15.000 Euro pro Jahr liegt. Abgesehen von diesen finanziellen Sanktionen muss vor allem das Risiko einer Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden, da die Nichteinhaltung der Vorschriften die Geschäftsbeziehungen mit Partnern, die die Vorschriften einhalten, behindern kann.
Die Verpflichtung zur Rechnungslegung Elektronik ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Geschäftspraktiken in Frankreich. Die Verzögerung bis 2026 bietet zwar zusätzliche Zeit, aber es wäre riskant, bis zum letzten Moment zu warten, um dem nachzukommen.
Unternehmen, die diese Transformation antizipieren, werden sie zu einem echten Wettbewerbsvorteil machen, indem sie ihre Prozesse optimieren und ihre Verwaltungskosten senken. Diese Reform bietet endlich die Gelegenheit, das Finanzmanagement von Unternehmen über das Einfache hinaus zu überdenken und zu verbessern Verpflichtung legal.
Die elektronische Rechnungsstellung ist nicht nur eine regulatorische Beschränkung, sondern der erste Schritt zu einer digitaleren, transparenteren und effizienteren Wirtschaft. Unternehmen, die es methodisch und im Voraus anwenden, werden die größten Vorteile daraus ziehen.